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   OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20   

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OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20 (https://dejure.org/2021,2464)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 (https://dejure.org/2021,2464)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 13 ME 545/20 (https://dejure.org/2021,2464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EGV 1334/2008; Art 2 Abs 2b Buchst iii EUV 2015/2283; Art 138 EUV 2017/625; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 3 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Aroma; Aromaextrakt; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanf-Aroma-Extrakt; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 19. November 2020 - C-663/18 - hingegen ausdrücklich festgestellt, dass CBD keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe.

    Dies gilt zum anderen aber auch mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020, die die Einordnung von CBD als Suchtstoff betrifft und die die Bewertung der Gesundheitsrisiken im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Produkts den nationalen Gerichten überlässt (- C-663/18 -, juris Rn. 72, 75, 93 und 95: "Aus den in Rn. 34 des vorliegenden Urteils zusammengefassten Angaben in den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergibt sich jedoch, dass nicht ersichtlich ist, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten psychotrope Wirkungen und schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat."; "In Anbetracht dieser Umstände, deren Überprüfung Sache des vorlegenden Gerichts ist, würde es dem Ziel und dem Grundgedanken des Einheits-Übereinkommens widersprechen, CBD als Cannabisextrakt in die Definition der "Suchtstoffe" im Sinne dieses Übereinkommens einzubeziehen, da es beim gegenwärtigen Stand der in Rn. 34 des vorliegenden Urteils angeführten wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen psychoaktiven Wirkstoff enthält."; "Es ist zwar Sache des vorlegenden Gerichts, anhand der in den Rn. 83 bis 92 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung zu beurteilen, ob das Verbot der Vermarktung des in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten CDB, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, geeignet ist, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist."; "Zur Erforderlichkeit des Verbots der Vermarktung von CBD, wenn dieses aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, ist anzumerken, dass die Französische Republik nicht verpflichtet ist, nachzuweisen, dass die gefährliche Eigenschaft eines solchen Erzeugnisses identisch ist mit derjenigen von Suchtstoffen wie den in den Tabellen I und II des Einheits-Übereinkommens angeführten Stoffen.

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Denn die hier maßgeblich betroffenen bloßen künftigen Erwerbsmöglichkeiten der Antragstellerin sind schon als solche (grundgesetzlich) nicht schutzwürdig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.2004 - 1 BvR 2566/95 -, juris Rn. 26 m.w.N.) und stehen im zu entscheidenden Fall zudem nicht im Einklang mit der Rechtsordnung (siehe hierzu oben 2.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 13 ME 107/18

    Einordnung des Inhalierens oder Einatmens des mit einer Wasserpfeife erzeugten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2006 - 8 ME 115/06

    Rechtliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2008 - 3 M 196/07

    Sofortige Vollziehung einer waffen- und jagdrechtlichen Verfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.1.2008 - 3 M 196/07 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.9.2006 - 8 ME 115/06 -, juris Rn. 21 ff.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 759 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Der Senat hält es nicht für überwiegend wahrscheinlich (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei einer im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass der "Hanf-Aroma-Extrakt" dem streitgegenständlichen Produkt deshalb zugesetzt wurde, um dem in diesem Produkt ebenfalls enthaltenen Lebensmittel "Hanfsamenöl" einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Der Senat hält es nicht für überwiegend wahrscheinlich (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei einer im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass der "Hanf-Aroma-Extrakt" dem streitgegenständlichen Produkt deshalb zugesetzt wurde, um dem in diesem Produkt ebenfalls enthaltenen Lebensmittel "Hanfsamenöl" einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Die Antragstellerin kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass für das streitgegenständliche Produkt der Anwendungsbereich der Novel Food-Verordnung (vgl. zur grundsätzlichen Eröffnung deren Anwendungsbereichs auf Lebensmittel, die durch Extraktion gewonnenes Cannabidiol (CBD) enthalten: Senatsbeschl. v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 16 ff. mit eingehender Begründung) nach deren Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Ziff. iii ("Diese Verordnung gilt nicht für Lebensmittel, die verwendet werden als Lebensmittelaromen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008.") nicht eröffnet ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Dazu bedarf es einer konkreten und substantiierten Darstellung der wesentlichen Erwägungen, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht und dass das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts vorerst verschont zu bleiben, hinter diesem öffentlichen Interesse zurückzutreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.3.2018 - 4 ME 41/18 -, NJW 2018, 1989 f. - juris Rn. 3; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20
    Unerheblich ist - entgegen der Beschwerde - insoweit, ob die gegebene Begründung inhaltlich richtig und ein überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug tatsächlich gegeben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.2.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, ZLR 2010, 493, 495 - juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 246 (Stand: September 2011) m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1999 - 10 S 2766/98

    Gewerbliche Abfälle - Abfallgemisch - Abfall zur Verwertung bzw zur Beseitigung

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 ME 282/19

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; außergewöhnliche Härte; Beschwerde;

  • VG Karlsruhe, 26.07.2023 - 4 K 3113/22

    Untersagung, Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung, die Cannabidiol

    Hiergegen hat die Klägerin verstoßen (zur mangelnden Verkehrsfähigkeit von cannabidiolhaltigen Produkten wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 VO 2015/2283 etwa: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.2022 - 9 S 3426/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 07.03.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 04.05.2021 - 5 Bs 29/21 - juris Rn. 13; OVG NRW, Beschl. vom 02.03.2021 - 9 B 1574/20 - juris; v. 23.01.2020 - 13 B 1423/19 - juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris; v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - HessVGH, Beschl. v. 11.05.2020 - 8 B 2915/19 - juris).

    Erforderlich ist vielmehr, dass diese aromatisierende Wirkung der mit der konkreten Verwendung des Erzeugnisses hauptsächlich verfolgte Zweck ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.03.2022 - 20 CS 22.307 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 9 ff.).

    Lediglich ergänzend sei erwähnt: Gegen eine hauptsächlich bezweckte aromatisierende Wirkung spricht auch der hohe CBD-Gehalt von 5%, 10%, 12% bzw. sogar 18% in den als "Aroma" deklarierten Ölen der Klägerin, der diesen als wertgebende Zutat mit eher ernährungsphysiologischer Zweckbestimmung erscheinen lässt (entsprechend OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 17).

    Allerdings kann im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher nicht hingenommen werden, dass ein neuartiges Lebensmittel ohne Prüfung auf seine Unbedenklichkeit auf den Markt gelangt (vgl. Thüringer OVG, Beschl. v. 31.01.2023 - 3 EO 569/22 - juris Rn. 49; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 23; v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - juris Rn. 39; HessVGH, Beschl. v. 11.05.2020 - 8 B 2915/19 - juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 23.01.2020 - 13 B 1423/19 - juris Rn. 24).

    Etwaige Gesundheitsgefahren würden sich realisieren (in diesem Sinne etwa Thüringer OVG, Beschl. v. 31.01.2023 - 3 EO 569/22 - juris Rn. 51; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 25).

  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Er setzt vielmehr voraus, dass ein Erzeugnis konkret als Lebensmittelaroma "verwendet" wird (vgl. zum Ganzen: OVG Nds, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 13 ME 545/20 -, juris Rn. 10 f. m.w.N.).

    Gegen die Annahme, dass der Extrakt den von der Untersagungsverfügung erfassten Produkten vornehmlich zum Zweck der Aromatisierung zugesetzt wurde, spricht schließlich auch der Umstand, dass die Produkte ausweislich der Homepage der Antragstellerin mit zunehmendem CBD-Gehalt deutlich teurer werden (Hanföl mit CBD 5 %: 34, 90 EUR, Bio-Hanföl mit CBD 10 %: 67, 90 EUR, Bio-Hanföl mit CBD 15 %: 84, 90 EUR) und sich das CBD damit als wertbestimmender Faktor bzw. wertgebende Zutat darstellt (so auch die Gutachten des Landesuntersuchungsamtes Rheinland- Pfalz vom 15. Dezember 2020, S. 6; so auch: OVG Nds, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 13 ME 545/20 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 9 S 3426/21

    Einstufung eines Produkts aus Bio-Hanfsamenöl und Hanfextrakt als Lebensmittel;

    OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - HessVGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 B 2915/19 - zur Umgehungsproblematik betreffend das Produkt "CBD-Hanföl für Kamele" vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 10.02.2021 - W 8 S 21.117 -, juris Rn. 28 ff., und nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 -, juris Rn. 6).

    Diese betrifft die Einordnung von in der Flüssigkeit einer elektronischen Zigarette enthaltenem CBD als Suchtstoff und überlässt die Bewertung der Gesundheitsrisiken im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Produkts den nationalen Gerichten (EuGH, a.a.O., Rn. 72, 75, 93 und 95; vgl. auch Nieders. OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2021 - 9 B 1574/20 -, jeweils juris).

  • VG Sigmaringen, 29.06.2021 - 3 K 1081/21

    CBD; Cannabidol; Cannabinoid; Hanfextrakt; Novel Food

    Die Einstufung insbesondere von CBD-haltigen Lebensmitteln als neuartig entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 - OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2021 - 9 B 1574/20 - Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 - HessVGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 B 2915/19 -).

    Die Bewertung der Gesundheitsrisiken im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Produkts überlässt der Gerichtshof den nationalen Gerichten (Rn. 75, 93, 95; vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2022 - 9 S 1003/22

    Einstufung der Pflanze Jiaogulan als neuartiges Lebensmittel

    Erforderlich ist vielmehr, dass diese aromatisierende Wirkung der mit der konkreten Verwendung des Erzeugnisses hauptsächlich verfolgte Zweck ist (vgl. zum Maßstab Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 -, juris Rn. 9 f.).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 CS 22.307

    Unbegründete Beschwerde gegen das Verbot des Inverkehrbringens eines

    Um von einem Aroma oder Aromaextrakt i.S.d. Begriffsbestimmungen der VO (EG) Nr. 1334/2008 ausgehen zu können, ist jedenfalls erforderlich, dass der Stoff einem Lebensmittel zugesetzt wird, um ihm einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diesen zu verändern (vgl. Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) i) VO (EG) Nr. 1334/2008), mithin muss mit dem Stoff eine aromatisierende Wirkung auf das Lebensmittel bezweckt werden (so auch OVG Lüneburg, B.v. 4.2.2021 - 13 ME 545/20 - NJOZ 2021, 477 Rn. 9ff.; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, VO (EG) Nr. 1334/2008, Stand März 2021, Art. 3 Rn. 12).
  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Auf der Homepage des Herstellers des Produktes befindet sich zur Kennzeichnung der Zweckbestimmung folgende Passage (Behördenakte S. 7): "Pure Gold ist der beste Weg, um Sie täglich mit Cannabinoiden zu versorgen, die das körpereigene Endocannabinoidsystem nähren" (vgl. dazu auch: NdsOVG, B.v. 4.2.2021 - 13 ME 545/20 - juris Rn. 9 ff.; VG Berlin, B.v. 4.3.2021 - 14 L 37/21 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Freiburg, 14.12.2022 - 1 K 3219/22

    Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel; Extrakte und Blüten von Cannabis sativa

    Aromaextrakt ist nach Art. 3 Abs. 2 lit. d VO (EU) 1334/2008 ein Erzeugnis, das kein Aromastoff ist und gewonnen wird aus Lebensmitteln, und zwar durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren, bei denen sie als solche verwendet oder mittels eines oder mehrerer herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet werden (i), und/oder Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ursprungs, die keine Lebensmittel sind, und zwar durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren, wobei die Stoffe als solche verwendet oder mittels eines oder mehrerer der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 aufgeführten herkömmlichen Lebensmittelzubereitungsverfahren aufbereitet werden (ii; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2021 - 13 ME 545/20 - juris).
  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
    Die Frage, ob die von Behördenseite aus für die besondere Dringlichkeit angegebenen Gründe inhaltlich ausreichen, um die Anordnung der sofortigen Vollziehung im konkreten Fall zu rechtfertigen, ist der Prüfung ihrer materiellen Rechtmäßigkeit vorzubehalten (OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 9; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 13 ME 545/20 -, juris Rn. 5).
  • VG Hamburg, 12.03.2021 - 2 E 797/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen das gegenüber einer Grundschülerin für den Fall

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO den Antragsteller begünstigende Umstände glaubhaft zu machen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.2.2021, 13 ME 545/20, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

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